Immobilien
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen geht die verschiedensten Wege, um landeseigene Grundstücke und Gebäude nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien zu nutzen und zu verwerten. Mehr erfahren
Die Fiskalerbschaft tritt ein, wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles weder ein Verwandter noch ein Lebenspartner noch ein Ehegatte des Erblassers vorhanden ist oder das Erbe ausgeschlagen wurde. Mehr erfahren
Bei herrenlosen Grundstücken kann es sich sowohl um bebaute Liegenschaften als auch um unbebaute Acker- und Grünflächen sowie Waldgrundstücke handeln. Mehr erfahren
Hier finden Sie regelmäßig Objekte, die der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen versteigert. Mehr erfahren
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die aktuell zum Verkauf stehenden Immobilien des Landes Hessen. Mehr erfahren
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen sucht regelmäßig im Rahmen des Standortmanagements Mietflächen in unterschiedlichen Größen und Gebäuden. Mehr erfahren