Bauleistungen (VOB)
Rechtliche Grundlagen
Die Ausschreibungen werden national oder europaweit entsprechend den Schwellenwerten nach § 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Öffentliche Ausschreibung bzw. das Offene Verfahren ist in den Haushaltsordnungen des Landes und des Bundes als Grundsatz verankert.
Die Ausschreibung aller Bauleistungen durch das LBIH erfolgt nach der
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
in der jeweils gültigen Fassung unter Verwendung der einheitlichen Vertragsmuster des
Vergabehandbuchs für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB).