Leistungen (UVgO)
Rechtliche Grundlagen
Die Ausschreibungen werden national oder europaweit entsprechend den Schwellenwerten nach § 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Öffentliche Ausschreibung bzw. das Offene Verfahren ist die Regel.
Die Ausschreibung aller Leistungen durch den LBIH erfolgt nach der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
in der jeweils gültigen Fassung unter Verwendung der einheitlichen Vertragsmuster des
Vergabehandbuchs für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB).