Leistungen (VOL)
Rechtliche Grundlagen
Die Ausschreibungen werden national oder europaweit entsprechend den Schwellenwerten nach § 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Öffentliche Ausschreibung bzw. das Offene Verfahren ist die Regel.
Die Ausschreibung aller Leistungen durch den LBIH erfolgt nach der
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
in der jeweils gültigen Fassung unter Verwendung der einheitlichen Vertragsmuster des
Vergabehandbuchs für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB).