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Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Geschäftsleitung: Direktor Thomas Platte
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Das Land Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Vertretungsberechtigt ist der hessische Ministerpräsident.
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist ein kaufmännisch eingerichteter Landesbetrieb nach § 105 Abs. 1 Satz 1 der Hessischen Landeshaushaltsordnung. Der LBIH nimmt im Auftrag des Landes Hessen die operativen Aufgaben in den Bereichen des Immobilienmanagements sowie des Staatlichen Hochbaus wahr. Darüber hinaus ist der LBIH im Wege der Organleihe für die Erledigung der Hochbauaufgaben des Bundes zuständig.
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen wird von seinem Direktor Thomas Platte geleitet und gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten. Der Landesbetrieb untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Hessischen Ministeriums der Finanzen, Friedrich-Ebert-Allee 8, 65185 Wiesbaden. Im Zusammenhang mit der Erledigung von Bundesaufgaben obliegt die Fachaufsicht mit entsprechender Weisungsbefugnis den zuständigen Bundesministerien und der Abteilung Bundesbau in der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, Zum Gottschalkhof 3, 60594 Frankfurt am Main.
Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist nicht als gewerblicher Grundstücksmakler oder -verwalter tätig. Dienstleistungen werden im Auftrag oder zugunsten von Ministerien und anderen Dienststellen des Landes Hessen übernommen und ausgeführt.
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