Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) hat die Aufgabe, landeseigene Grundstücke und Gebäude nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien zu nutzen und zu verwerten. Nicht mehr benötigte Grundstücke werden zunächst einer ökonomischen Analyse unterzogen. Erst dann wird über ihren Verkauf oder eine Grundstücksentwicklung entschieden.
Grundstücksvermarktung
Grundstücke analysieren und verwerten
Grundstücke, die über ein Entwicklungspotenzial verfügen, weil sich entweder durch Bebauung oder durch eine Änderung der baurechtlichen Bedingungen der Wert des Grundstücks erhöhen lässt, vermarktet der LBIH im Entwicklungsverfahren.
Der LBIH stellt dabei das Grundstück zur Verfügung und der private Partner plant, baut und veräußert in eigenem Namen. Der Entwicklungsgewinn wird in zu verhandelnden Anteilen zwischen beiden Partnern verteilt. Der Vorteil für das Land besteht darin, dass es auf diese Art und Weise an der Wertsteigerung des Grundstücks partizipieren kann. Für den privaten Partner bietet diese Kooperation unter anderem den Vorzug, dass der Grundstückspreis erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist.
Um die Möglichkeit des Kaufs einer Landesimmobilie einer breiten Käuferschicht bekannt zu machen, inseriert der LBIH in der regionalen und überregionalen Presse und bietet darüber hinaus seine Immobilen im Internet zum Kauf an. Zusätzlich werden Interessenten gezielt angeschrieben und über aktuelle Angebote informiert. In Exposés werden die wesentlichen Informationen zu Lage, Grundbuch, Baurecht und vielem mehr zusammengestellt und interessierten Kunden zur Verfügung gestellt. Bei den angebotenen Ortsbesichtigungen erfahren die Kaufinteressenten dann Näheres über das Objekt und können sich einen eigenen Eindruck verschaffen.
Nach Eingang der Angebote zu einem festgesetzten Termin werden alle Bieter benachrichtigt. Der LBIH teilt ihnen mit, ob ihr Angebot so gut ist, dass Kaufvertragsverhandlungen aufgenommen werden können oder aber, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Angebot zu erhöhen: ein transparentes Verfahren. Ein Mustervertrag, der entsprechend modifiziert wird, ist Grundlage der Vertragsverhandlungen, an deren Schluss die Beurkundung bei einem vom Käufer vorgeschlagenen Notar steht.