Ausnahmen regelt § 3 Abs. 4 Hessische E-RechnungsverordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster (E-Rech-V).
E-Rechnung
Elektronische Rechnungen im Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
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E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist nach dem hessischen Hessischen E-Government-GesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster (§ 2 Nr. 2 HEGovG) eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen wird. Sie ermöglicht eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche. Das Datenformat muss den europäischen und hessischen Standards entsprechen sowie der EN-16931-Norm und der Hessischen E-Rechnungs-Verordnung.
Nach § 2 Abs. 6 E-Rech-V steht eine elektronische Gutschrift einer elektronischen Rechnung gleich.
Eine bloße Bilddatei oder ein einfaches PDF-Dokument erfüllen nicht die Anforderungen einer elektronischen Rechnung.
Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2015/55/EU, des darauf basierenden Hessischen E-Government-GesetzesÖffnet sich in einem neuen Fenster (HEGovG) sowie der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Hessen ( E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-V)Öffnet sich in einem neuen Fenster haben Lieferanten und Dienstleister des Landes Hessen die Verpflichtung E-Rechnungen einzureichen.
Für folgende Fälle gilt nach § 3 Abs. 4 Hessische E-Rech-V die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung nicht:
- Bar- und Sofortzahlungen,
- Ausnahmeregelungen nach § 8 oder Härtefallregelungen des § 9 E-Rech-V,
- Rechnungen aus Direktaufträgen ohne Vergabeverfahren bis € 1.000 ohne Umsatzsteuer,
- Verfahren der Gerichte und Staatsanwaltschaften.
Die E-Rechnungsverordnung des Bundes oder die E-Rechnungsverordnung anderer Bundesländer gelten für öffentliche Auftraggeber in Hessen nicht. Dies gilt auch, wenn diese im Rahmen der Organleihe für den Bund tätig sind.
Die Leitweg-ID ist eine Zahlenkombination, die eine Zuordnung der Rechnung beim Rechnungsempfänger erlaubt. Sie fungiert als Adresse für E-Rechnungen und ist vergleichbar mit der Anschrift der rechnungsempfangenden Stelle bei herkömmlichen Papierrechnungen.
Das Datenfeld BT-10 ist im XRechnungsformat eine Pflichtfeld. Für Dienststellen der hessischen Landesverwaltung besteht die Vorgabe, die Leitweg-ID als Käuferreferenz zu nutzen. Rechnungen ohne gültige Leitweg-ID werden zurückgewiesen.
Bitte beachten Sie – Bei Verwendung eines unzulässigen Übermittlungswegs, kann der LBIH die Zahlung gemäß § 273 BGB zurückbehalten oder die Rechnung gemäß § 4 Abs. 4 E-Rech-V ablehnen.
Hier können Sie die Leitweg-ID für Ihren LBIH-Vertragspartner erstellen:
Eine Rechnung kann als Anlage per E-Mail an e-rechnung@ekrw.hessen.de gesendet werden.
Zulässige Formate
- XRechnung nach dem Standard EN-16931 (.XML) bzw. aktuell rechnungskonformes ZUGFeRD-Format. XRechnungen müssen die Leitweg-ID im Datenfeld BT-10 enthalten.
- PDF für Rechnungen, die nicht der Übermittlungsverpflichtung nach § 3 Abs. 4 E-Rech-V unterliegen (siehe Ausnahmeregelung unter Punkt "Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich"). Die Rechnungsadresse des LBIH-Vertragspartners ist zwingend um den Zusatz „Buchungskreis und Dienststelle“ zu ergänzen.
Hinweise
- XRechnungen müssen die Leitweg-ID im Datenfeld BT-10 enthalten
- PDF-Rechnungen müssen im Adressfeld um den Buchungskreis und die Dienststellennummer des LBIH-Vertragspartners ergänzt werden
- pro E-Mail ist ein Anhang zulässig (Rechnung inklusive eingebettete rechnungsbegründende Anlagen)
- maximale Größe: 22 MB
- keine vorherige Registrierung erforderlich
- keine Empfangsbestätigung
- No-Reply-Adressen sind unzulässig
- Versendung von ZIP-Dateien oder anderen Datei-Komprimierungen ist nicht zulässig
- Verschlüsselte E-Mails sind unzulässig – alternativ ist die Upload-Plattform zu nutzen
Hier können Sie den Buchungskreis und die Dienststelle für Ihren LBIH-Vertragspartner erstellen:
Zulässiges Format
- XRechnung nach dem Standard EN-16931 (.XML) sowie Rechnung im ZUGFeRD-Format ab der Version 2.1.1 im Profil XRechnung ohne Sichtformat PDF.
Hinweise
- XRechnungen müssen die Leitweg-ID im Datenfeld BT-10 enthalten
- pro Upload ist eine Rechnung zulässig
- maximale Größe: 100 MB
- Registrierung erforderlich
- Empfangsbestätigung mit Registriernummer für Rückfragen
- No-Reply-Adressen sind unzulässig
Verfahren
- Öffnen Sie die Website Direkte Übersendung von Rechnungen (hessen.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster und registrieren Sie sich, falls Sie noch keinen Account besitzen bzw. loggen Sie sich ein, wenn Sie bereits registriert sind.
- Klicken Sie die Schaltfläche „Upload“ an und wählen Sie die Dateien für den Upload aus. Pro Upload darf eine Rechnung im XML-Format mit den dazugehörigen Anhängen eingestellt werden.
- Mit der Schaltfläche „Ablegen“ wird der Upload hochgeladen. Nach Abschluss des Uploads erhalten Sie eine Bestätigungsemail mit einer Registriernummer, die bei Rückfragen zur Rechnung anzugeben ist.
Zur ausführlichen ArbeitshilfeÖffnet sich in einem neuen Fenster
Für die Auftraggeber gilt ebenfalls das hessische E-Government-Gesetz und die Hessische E-Rechnungsverordnung.
Wichtig: Die Rechnungen sind an den LBIH-Vertragspartner zu senden, wobei der Bund als abweichender Leistungsempfänger anzugeben ist. Beachten Sie hierzu die Hinweise unter „Inhalt der E-Rechnung“.
Unser Ziel ist es, unseren Lieferanten ein unkompliziertes und bequemes Abrechnungsverfahren zu bieten.
Gemäß § 5 E-Rech-V müssen E-Rechnungen neben umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen des § 14 UStG zusätzlich mindestens die folgenden Angaben enthalten:
- Leitweg-ID (BT-10)
- Bankverbindungsdaten des Zahlungsempfängers
• Bei Überweisung: BG-17 (BT-84 bis 86)
• Bei Lastschrift: BG-19 (BT-89 bis 91) - Zahlungsbedingungen (BT-20 und/oder BT-9)
- E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers (BT-43)
Bitte befüllen Sie zusätzlich in jeder E-Rechnung an den LBIH die folgenden BT-Felder, wenn Ihnen diese mit dem Auftragsschreiben mitgeteilt wurden (siehe nachfolgende Tabelle):
Übersicht BT-Felder
| Name | ID | Eingabe | Bemerkung |
| Project reference | BT-11 | Projekt- / Baumaßnahmennummer | Geben Sie hier die Nummer des Projekts ein, in dessen Rahmen die Rechnung gestellt wird (siehe Auftragsschreiben). |
| Contract reference | BT-12 | Vertragsnummer | Geben Sie hier die Nummer des Vertrags ein, in dessen Rahmen die Rechnung gestellt wird (siehe Auftragsschreiben). |
| Delivery information | BG-13 | abweichender Leistungsempfänger | Wenn Sie z. B. im Rahmen der Organleihe für den Bund arbeiten, weicht der Leistungsempfänger vom Rechnungsempfänger ab. Unter den Lieferanteninformationen ist der vollständige Name und die Adresse des Leistungsempfängers anzugeben. Bitte achten Sie darauf, die korrekte Leitweg-ID des LBIH-Vertragspartners zu verwenden. |
| Order Reference | BT-14 | Auftragsnummer | Geben Sie hier die Nummer des Auftrags ein, in dessen Rahmen die Rechnung gestellt wird (siehe Auftragsschreiben). |
| Tender or lot reference | BT-17 | Vergabe- / Auftragsnummer | Geben Sie hier die Vergabenummer ein, wenn die Rechnung im Rahmen einer Ausschreibung oder eines Loses einer Ausschreibung gestellt wird. (siehe Auftragsschreiben). |
| Invoiced object identifier | BT-18 | Objektkennung/ Wirtschaftseinheit | Kennung für das fakturierte Objekt z. B. Wirtschaftseinheit, Liegenschaftsnummer, Zählernummer, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer. |
Weitergehende Informationen rund um das Thema Baurechnungen finden Sie in der FAQ-Liste zu Baurechnungen.
Die FAQ-Liste auf dem Verwaltungsportal des Landes HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster beantwortet häufig aufkommende Fragen zur Ausstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen).
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Auftraggeber oder die Ansprechpersonen in der jeweiligen Niederlassung bzw. in der Zentrale des LBIH.