Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist zentral zuständig für die Standortsuche und Unterbringung von Landesbehörden - sowohl im landeseigenen Immobilienbestand als auch in angemieteten Immobilien - unter Berücksichtigung von betriebs- und immobilienwirtschaftlichen Prinzipien.
Die sich verändernden Anforderungen an die Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung spiegeln sich in deren Struktur und Organisation und damit nicht zuletzt auch in den Behördenstandorten wider. Der LBIH sorgt mit seinen Dienstleistungen des Standortmanagements dafür, dass immobilienwirtschaftliche Aspekte bei den zu Grunde liegenden Organisationsentscheidungen Berücksichtigung finden und die Bedarfe der künftigen Nutzerinnen und Nutzer erfüllt werden. Darüber hinaus prüft der LBIH die Wirtschaftlichkeit verschiedener Unterbringungsalternativen. Aufgrund dessen werden regelmäßig Miet- bzw. Kaufgesuche für entsprechende Flächen veröffentlicht.
Miet- und Kaufgesuche
Anforderungsprofil für ein Mietgesuch von Hallenflächen zu Trainingszwecken in Frankfurt am Main und Umgebung (maximal 20 km) - MG-009-25
Das Land Hessen sucht für die Unterbringung einer Landesbehörde provisionsfrei Hallenflächen für eine kurze Mietdauer von ca. 18 - 24 Monate mit Verlängerungsoption
mit einer Größe von ca. 1.500 m² (NRF).
Dabei sind zwingend erforderlich:
Umfriedetes, geschlossenes Gelände von Vorteil
Befahrbare und beheizte Halle
Mindestens 5 m Hallenhöhe
Umkleiden mit Duschen wünschenswert, ggf. durch mobile Lösungen (z. B. Sanitär-Container) herzustellen
1 Sozialraum mit Teeküche
Damen- und Herren-WC getrennt
Mindestens 2 Schulungsräume in verschiedenen Größen
Lagerräume, ggf. Angebot von alternativen Lagerflächen in der Halle, im Anbau oder in einer Garage
Objektsicherung durch Alarmanlage wünschenswert – zur sicheren Aufbewahrung ist ein geschützter Raum erforderlich, ggf. Räume ohne Fenster oder Räume mit gesicherten Fenstern.
Gute Belüftung bzw. öffenbare Fenster
Ca. 20 Pkw-Abstellplätze, davon ist die Bereitstellung von vier größeren Parkplätzen für Pkw-Sprinter wünschenswert, Möglichkeiten für E-Ladestationen
Weiterhin bitten wir um Angaben zu:
Verkehrs- und ÖPNV-Anbindung
Hinweise: Eingehende Angebote, die nicht mit den zwingenden Kriterien übereinstimmen, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt! Als Landesbetrieb nach § 105 Abs. 1 Satz 1 LHO tätigen wir keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze und erbringen keine gewerblichen Dienstleistungen gemäß § 1 Abs.1 Nr. 6 KStG und § 4 KStG.
Ihre Angebote entsprechend unseren Anforderungskriterien erbitten wir mit Angaben zu den Miet- und Mietnebenkosten sowie dem frühesten Mietbeginn bis zum 29.03.2026 an:
Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Zentrale - Fachbereich Standortmanagement 3 Herr Oguzhan Yorulmaz Abraham-Lincoln-Park 3 65189 Wiesbaden
Sollte sich das für Sie geeignete Objekt nicht unter den Angeboten befinden, können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen. Für allgemeine Anfragen erreichen Sie uns unter: