Nachhaltigkeit gehört zum zentralen Leitbild der hessischen Landesverwaltung. In diesem Sinne hat die Nachhaltigkeitskonferenz der Hessischen Landesregierung am 3. Juni 2009 die CO2-neutrale Landesverwaltung ins Leben gerufen und in die Verantwortung des Hessischen Ministeriums der Finanzen gegeben. Ziel ist es, unter Einbeziehung aller Ressorts ab dem Jahr 2030 netto-treibhausgasneutral zu arbeiten.
Zur Ermittlung der Ausgangsbasis für das ambitionierte Ziel einer CO2-neutral arbeitenden Landesverwaltung wurde für 2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt, die die Menge und die Quellen der CO2-Emissionen abbildet und die Grundlage für die folgenden Bilanzen bildet. Alle Bilanzen werden von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle geprüft und bestätigt. Sie verdeutlichen, wo die Stellschrauben für die Vermeidung und Minderung von Treibhausgasemissionen liegen.
Ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen und der Umweltauswirkungen der hessischen Landesverwaltung werden durch die Gebäude verursacht. Aufgabe des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist es, Immobilien mit einer möglichst geringen CO2-Bilanz zu errichten und zu betreiben.
Zur Erfüllung der Vorbildfunktion des Landes in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Klimaschutz, Nachhaltigkeit gelten für die hessische Landesverwaltung bei Neubauten und Bestandssanierungen einheitliche Standards, die über die gesetzlichen Vorgaben energetischer Anforderungen hinausgehen. Dies soll zeigen, dass auch im Gebäudebereich die klimapolitischen Ziele der Landesregierung im Einklang von Kosteneffizienz und Nutzungsqualität umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen in den Bereichen Gebäudesanierung und Neubau, der Einsatz von regenerativen Energieträgern, die Solarenergienutzung und die Optimierung des Gebäudebetriebs zu einer der Kernaufgaben des LBIH geworden.
Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltiges und energieeffizientes Planen, Bauen, Sanieren und Betreiben
Lesedauer:4 Minuten
Beim Bauen auf Nachhaltigkeit zu achten bedeutet damit nicht nur, den kurzen Zeitraum der Erstellung eines Gebäudes zu betrachten. Vielmehr ist es wichtig, die Umwelt während des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes (Bau, Nutzung und Rückbau) möglichst wenig zu belasten, den Flächenverbrauch zu reduzieren sowie den Energie- und Ressourcenverbrauch zu minimieren. Damit stellt der LBIH das ressourcenschonende, energiesparende, wirtschaftliche und gesundheitsgerechte Planen, Bauen, Sanieren und Betreiben von Gebäuden in den Vordergrund seiner Arbeit.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema „Nachhaltiges und energieeffizientes Planen, Bauen, Sanieren und Betreiben“ des LBIH finden Sie hier:
Richtline energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen nach §9 Abs. 3 und §9a Abs. 3 des Hessischen Energiegesetztes (StAnz. 2025, S. 258)
Hier: Berechnungsparameter für Wirtschaftlichkeitsberechnungen 2026
Einführung: Gemäß Nr. 7 Abs. 2 der o. g. Richtlinie werden die Berechnungsparameter für Wirtschaftlichkeitsberechnungen der anlagentechnischen Varianten der Energiebereitstellung und -verteilung zentral vom Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) veröffentlicht.
Nach Nr. 7 Abs. 2 sind Wirtschaftlichkeitsberechnungen der anlagentechnischen Varianten der Energiebereitstellung und -verteilung auf der Grundlage der VDI 2067 Blatt 1:2012-09 durchzuführen. Dabei sind die CO2-Emissionen aus dem Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen zu berücksichtigen. Da Photovoltaikanlagen den Strom auf Basis fossiler Energieträger aus dem Netz verdrängen, sind auch die daraus resultierenden Einsparungen der CO2-Emissionen zu berücksichtigen. Die entsprechenden Berechnungsparameter, insbesondere Kapitalzins, Brennstoff- und Energiepreise sowie die Preisänderungsfaktoren, werden nach Abstimmung mit dem Referat IV 8 im Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) zentral vom LBIH veröffentlicht und jeweils zum dritten Quartal des laufenden Jahres aktualisiert.
Umsetzung: Vorgaben für den Zeitraum 2026
Die Berechnungsparameter nach VDI 2067 Blatt 1:2012-09 werden von der LBIH-Zentrale jährlich aktualisiert und den Niederlassungen bereitgestellt. Hierfür werden folgende Werte und Verweise berücksichtigt:
Zinsfaktor q (Kalkulationszins)
Im Regelfall ist der aktuelle Durchschnittszinssatz nach dem aktuellen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 23.06.2025 zu verwenden (siehe:
www.bundesfinanzministerium.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Der Zinssatz wird regelmäßig aktualisiert, der aktuelle Wert liegt bei q=1,2%.
Bei finanziell bedeutsamen und längerfristigen Maßnahmen, für die Handlungsalternativen mit einem wesentlichen privaten Finanzierungsanteil die Zinsstruktur für börsennotierte Bundeswertpapiere angewendet werden soll, kann die Methodik der Berechnung z. B. aus dem Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen des Bundes, Kapitel 3.4.2.3.2. entnommen werden.
Kapitalgebundene Kosten
Preisänderungsfaktor (Durchschnitt der letzten 10 Jahre)
rK=4,5%/a
Baupreisindex
Statistisches Bundesamt, Preisindizes für Bauwerke, Wohngebäude und Nichtwohngebäude; (
www.destatis.deÖffnet sich in einem neuen Fenster)
Im Durchschnittswert sind auch die außergewöhnlich starken Preissteigerungen der Jahre 2021–2023 mit beinhaltet. Aus diesem Grund wurde der Durchschnittswert der letzten 10 Jahre angesetzt, so dass zur Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit auf die Herausrechnung von außergewöhnlichen Spitzenwerten verzichtet werden kann.
Bedarfsgebundene Kosten
Preisänderungsfaktoren (Durchschnitt der letzten 20 Jahre)
Hier werden die Werte aus dem EMIS-Programm (Energie- und Medien-Informationssystem) für die durchschnittlichen jährlichen Energie-Preissteigerungsraten angesetzt;
rV=
Strom=4,0%
Erdgas=4,0%
Heizöl EL=4,0%
Fernwärme=4,5%
Holz-Pellets=3,0%
Flüssiggas=2,0%
Betriebsgebundene Kosten
Wartung, Bedienung (Durchschnitt der letzten 10 Jahre)
rB= 3%/a
Lohnindex (oder auch Dienstleistungspreisindex, Durchschnitt der letzten 10 Jahre);
www.www.destatis.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Sonstige Kosten
Verwaltung, Versicherung, Pacht, Miete (Durchschnitt der letzten 10 Jahre)
rS= 2,5%
Statistisches Bundesamt Verbraucherpreisindex für Deutschland;
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Erlöse
Einspeisevergütungen, Wärmelieferungen, Mieterlöse
rE= je nach Art 1-3%/a
Ist maßnahmenspezifisch mit der Zentrale abzustimmen.
Energiepreise
Die Grundlage für die Preisermittlung bilden die Bruttopreise der hessischen Landesliegenschaften aus dem jeweiligen Vorjahr. Die Auswertung erfolgt aus dem EMIS-Programm, hier für das Jahr 2024:
-Strom: 0,2700 €/kWh
-Erdgas: 0,1027 €/kWh
-Fernwärme: 0,1569 €/kWh
-Heizöl: 0,1002 €/kWh, 1 €/Liter
-Pellets: 287 €/Tonne
-Hackschnitzel: 130 €/Tonne
Sind liegenschaftsspezifische Energiepreise aus bestehenden Energielieferverträgen, Energieverbrauchsabrechnungen oder Energielieferangeboten bekannt, können diese berücksichtigt werden.
Hinweis auf Nr. 7 Abs. 3
Richtline energieeffizientes Bauen und Sanieren des Landes Hessen nach § 9 Abs. 3 und § 9a Abs. 3 des Hessischen Energiegesetztes (StAnz. 2025, S. 258)
Nr. 7 Abs. 3
Die nach Abs. 1 und 2 ermittelten CO2-Emissionen sind als externe Klimakosten mit einem Preis nach den fortgeschriebenen Empfehlungen des Umweltbundesamtes* in der zum Zeitpunkt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung jeweils maßgeblichen Veröffentlichung zu bewerten und in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung mit einzubeziehen. (*zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie 300 Euro/t CO2, zuzüglich 1 Prozent Steigerung pro Jahr Quelle:
www.umweltbundesamt.deÖffnet sich in einem neuen Fenster