Der Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH) vermarktet seit 2005 Liegenschaften aus Fiskalerbschaften.
Gesetzlich geregelt ist das Fiskalerbrecht in § 1936 BGB: „Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. […]“
Der Großteil der Erbfälle ist begründet durch Überschuldung und damit einhergehende Erbausschlagung. In seltenen Fällen sind keine Erbenden auffindbar. Nur in ganz seltenen Fällen erbt das Land Hessen aus testamentarischen Gründen.
Zum Erwerb stehende Liegenschaften werden generell öffentlich ausgeboten. Ein Verkauf erfolgt zum Höchstgebot. Das Land Hessen behält sich jedoch die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob und zu welchen Bedingungen eine Liegenschaft verkauft wird.
Der zuständige Fachbereich Fiskalerbschaften ist Ihr Ansprechpartner während des gesamten Ausbietungsprozesses inklusive Kaufvertragsabwicklung.
Aktuell im Vertrieb
Über den folgenden Link finden Sie die aktuell zum Erwerb stehenden Liegenschaften aus Fiskalerbschaften sowie Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken.
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