Im Bild sind die Hände von zwei Personen zu sehen, die sich an einem Tisch gegenübersitzen. Der Mann im Anzug sitzt links im Bild und zeigt auf einen Vertrag. Neben ihm liegt ein Richterhammer. Die Person rechts im Bild hält einen Stift in den Händen.

Fiskalerbschaften

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Der Landesbetrieb Bau und Immobilien (LBIH) vermarktet seit 2005 Liegenschaften aus Fiskalerbschaften. Die Aufgaben umfassen u. a. Verhandlungen mit Gläubigerinnen und Gläubigern sowie Miteigentümerinnen und Miteigentümern, das Akquirieren von möglichen Kaufinteressierten, Ausbietung und Versteigerung von Objekten und die komplette Kaufvertragsabwicklung.

Gesetzlich geregelt ist das Fiskalerbrecht in § 1936 BGB: „Ist zur Zeit des Erbfalls kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers vorhanden, erbt das Land, in dem der Erblasser zur Zeit des Erbfalls seinen letzten Wohnsitz oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. […]“

Der Großteil der Erbfälle ist begründet durch Überschuldung und damit einhergehende Erbausschlagung. In seltenen Fällen sind keine Erbenden auffindbar. Nur in ganz seltenen Fällen erbt das Land Hessen aus testamentarischen Gründen.

Aktuelle Ausbietungen

Die folgende Liste beinhaltet die aktuellen Objekte, die zurzeit zur Ausbietung stehen. Dabei handelt es sich sowohl um bebaute Liegenschaften als auch unbebaute Acker- und Grünflächen sowie Waldgrundstücke.

Die Veräußerung erfolgt gegen Gebot. Das Land Hessen behält sich jedoch die volle Entscheidungsfreiheit vor, ob und zu welchen Bedingungen ein Grundstück verkauft wird.

Ihre schriftlichen Anfragen oder Gebote richten Sie bitte unter Nennung der VM-Einheitsnummer (VMNR - wichtig zwecks Zuordnung des Objektes) und Ihrer persönlichen Kontaktmöglichkeiten an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter an die in der Vertriebsliste angegebenen Kontaktdaten (Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Wir bitten um Verständnis, dass nur Anfragen und Gebote mit Nennung der vollständigen Kontaktdaten einschließlich Adresse und Telefonnummer berücksichtigt werden können.

Für allgemeine Anfragen zu Grundstücken aus Fiskalerbschaften erreichen Sie uns unter:

Kontakt

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen Zentrale

Fachbereich Fiskalerbschaften

Fax

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Abraham-Lincoln-Str. 38 - 42
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Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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