Mühltal. „Die Burg Frankenstein ist ein herausragendes Kulturdenkmal, das wir für kommende Generationen erhalten und bewahren möchten. Deshalb muss die Burg in den kommenden Jahren umfassend saniert werden.“ Das teilte Sabina Freienstein, Niederlassungsleiterin beim Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH), im Rahmen der Vorstellung der Sanierungspläne mit.
Die Gesamtanlage wird ab 2023 in mehreren Phasen saniert. Ziel des LBIH ist es, die Burg für die Öffentlichkeit bestmöglich zugänglich zu erhalten. Bis zum Ende des Jahres 2023 werden der Restaurantbetrieb und Veranstaltungen ohne größere Beeinträchtigungen möglich bleiben. Lediglich kleine Bereiche der Burganlage werden temporär wegen der Sanierungsarbeiten gesperrt sein.
Auch während den Sanierungsphasen zwischen 2024 und Anfang 2026 werden weite Bereiche der Burganlage für die Öffentlichkeit zugänglich bleiben. So ist geplant, den Vorburghof und das Kiosk in dieser Zeit offen zu halten. Die Bedingung für die Nutzung des Kiosks ist allerdings, dass ein geeigneter Betreiber gefunden werden kann. Auch die Kapelle soll während diesen Phasen für Hochzeiten nutzbar bleiben.
Sabina Freienstein erläutert: „Die Baustelle bringt freilich einige Nutzungseinschränkungen mit sich, schon alleine aus Sicherheitsgründen. Großformatige Veranstaltungen auf dem Burggelände selbst werden daher ab 2024 für einige Jahre nicht umsetzbar sein.“
Im zweiten und dritten Quartal 2026 werden die Baumaßnahmen an der historischen Burganlage abgeschlossen. Die Burganlage wird dann vollständig abgesperrt sein. „Veranstaltungen können in dieser Zeit gegebenenfalls ausweichen“, erläutert Sabina Freienstein: „Wir können gern den Parkplatz vor der Burg anbieten, der sich für Veranstaltungen wie etwa Märkte eignen könnte. Hierzu stehen wir gern für weiterführende Gespräche bereit.“
Die abschließende Phase der Sanierung zwischen Ende 2026 und Ende 2027 betrifft nur noch das Restaurant selbst. Die historische Burganlage wird in dieser Phase der Öffentlichkeit wieder zugänglich sein. Auch kleinere Veranstaltungen an Wochenenden können nach Abstimmung umsetzbar sein.
Der Beginn der Sanierungsmaßnahmen am Restaurant selbst hängt von den Ergebnissen der Untersuchung der Bausubstanz ab. Diese beginnen im ersten Quartal 2024, unmittelbar nach Auslaufen des Pachtverhältnisses, und sind mit Bauteilöffnungen verbunden. „Den Umfang der zur Bauzustandsermittlung notwendigen Bauteilöffnungen kann man bei einem mehr als 50 Jahre alten Gebäude erfahrungsgemäß nicht im Vorhinein absehen“ erläutert Sabina Freienstein. „Ob und in welchem Umfang ein Interimsrestaurantbetrieb bis zum tatsächlichen Baubeginn in 2025 dann noch möglich und für einen Pächter wirtschaftlich darstellbar sein wird, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.“
Für Veranstaltungen, den Betrieb des Kiosks und gegebenenfalls des Restaurants während der Sanierungszeit müssten in jedem Fall neue vertragliche Vereinbarungen mit möglichen Organisatoren und Betreibern getroffen werden.