Im Bild ist der Oberkörper eines Mannes zu sehen, der auf einem Block Notizen anfertigt. Auf dem Tisch sind zudem ein Laptop und Arbeitsunterlagen sichtbar.

Ausschreibungen

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Das öffentliche Auftragswesen leistet mit einem geschätzten Auftragsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden von jährlich 300 Milliarden Euro einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und Ausbau öffentlicher Räume und Infrastrukturen sowie zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität. Hohe Standards bei der öffentlichen Auftragsvergabe sind dabei unverzichtbarer Bestandteil für einen verantwortungsvollen und effizienten Umgang mit öffentlichen Mitteln.

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) stellt mit der Zentralen Vergabe sicher, dass bei Ausschreibungen und Vertragsabschlüssen im Rahmen staatlicher Baumaßnahmen die notwendigen Verfahren und Inhalte so rechtssicher vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert sind, dass sie jederzeit einer Überprüfung standhalten.

Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der gezielte Einsatz innovativer elektronischer Vergabeplattformen und -managementsysteme im Rahmen der eGovernment-Strategie des Landes Hessen, über die alle Schritte eines Vergabeverfahrens einheitlich, transparent und jederzeit kontrollierbar dargestellt werden und den hohen Anforderungen des EU- und nationalen Vergaberechts entsprechen.

Rechtliche Grundlagen

Die Ausschreibungen werden national oder europaweit entsprechend den Schwellenwerten nach § 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Öffentliche Ausschreibung bzw. das Offene Verfahren ist in den Haushaltsordnungen des Landes und des Bundes als Grundsatz verankert.

Die Ausschreibung aller Bauleistungen durch den LBIH erfolgt nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in der jeweils gültigen Fassung unter Verwendung der einheitlichen Vertragsmuster des Vergabehandbuchs für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB).

Die Ausschreibungen werden national oder europaweit entsprechend den Schwellenwerten nach § 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeschrieben. Die Öffentliche Ausschreibung bzw. das Offene Verfahren ist die Regel.

Die Ausschreibung aller Leistungen durch den LBIH erfolgt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der jeweils gültigen Fassung unter Verwendung der einheitlichen Vertragsmuster des Vergabehandbuchs für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB).

Die Ausschreibungen werden national oder europaweit entsprechend den Schwellenwerten nach § 2 Vergabeordnung (VgV) ausgeschrieben.

Die Verhandlungsvergabe (UVgO) und das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Vergabebekanntmachung sind die Regel.

Wettbewerbe und Planungswettbewerbe sind Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem Auftraggeber einen Plan oder eine Planung zu verschaffen. Die Auswahl des Plans erfolgt durch ein Preisgericht.

Die Verträge mit den freiberuflich Tätigen werden in der Regel auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und den jeweils gültigen RBBau-Vertragsmustern bearbeitet und erstellt.

Ausschreibungsdatenbanken

Bekanntmachungen

Alle Wettbewerbe oder Beschaffungsvorhaben (z. B. Öffentliche Ausschreibungen, Offene Verfahren, Teilnahmewettbewerbe oder Verhandlungsverfahren) des LBIH, an denen Sie sich beteiligen können, werden hier bekanntgegeben:

Kontaktperson Vergabe

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne weiter.

Rolf Weiß

Bereichsleiter Zentrale Vergabe

Fax

+49 6032 8862-111

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Zentrale Vergabe
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