Burg auf einem Berg im Wald

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen

Die Burg als Natur- und Kulturlandschaftszentrum

Konkrete Zukunftsperspektive für Hohenstein: Land Hessen und seine Partner unterzeichnen Absichtserklärung.

„Burg Hohenstein braucht eine ganzheitliche Perspektive. Wie die Zukunft dieses bedeutenden Kulturdenkmals im Aartal aussehen kann, haben wir gemeinsam mit allen Partnern in einer umfassenden Absichtserklärung festgehalten. Das ist ein weiterer Schritt hin zu einer positiven Entwicklung für die Burg – und damit auch für die gesamte Region.“ Das teilt Thomas Platte, Direktor des Landesbetriebs Bau und Immobilien Hessen (LBIH), anlässlich der Unterzeichnung der Absichtserklärung mit. Der LBIH ist Eigentümer der Burg.

Die Absichtserklärung, ein sogenannter Letter of Intent (LOI), gibt einen Ausblick auf die in Zukunft geplante Nutzung der Burg. „Wir haben gemeinsam festgestellt, dass eine rein gastronomische Nutzung des bestehenden, historisierend ausgebauten Wirtschaftsgebäudes nicht sinnvoll oder wirtschaftlich ist. Deshalb streben wir im engen Austausch mit allen Partnern eine umfassendere Nutzung an. Das wird der herausragenden Stellung der Burg besonders gerecht. Wir freuen uns daher über diesen positiven Zwischenschritt!“, erklärt dazu Daniel Bauer, Bürgermeister der Gemeinde Hohenstein.

Die Gemeinde als Hauptmieterin bzw. -pächterin

Dem LOI zufolge soll die Gemeinde als Hauptmieterin bzw. -pächterin der Burg fungieren und mit dem LBIH einen entsprechenden Vertrag abschließen. Als Nutzer beteiligt sein sollen auch der Naturpark Rhein-Taunus, das Regionalmanagement Taunus und der Landschaftspflegeverband Rheingau-Taunus.

Andreas Kowol, Vorsitzender des Naturparks Rhein-Taunus, erläutert: „Die angedachte umfassende Nutzung der Burg sieht vor, an diesem besonderen Ort künftig sowohl gastronomische Angebote machen zu können als auch eine Nutzung als Anlaufpunkt und Geschäftsstelle unseres Naturparks neu zu denken. Auch standesamtliche Trauungen sollen möglich sein. Die Burg in diesem Sinne zu einem aktiven Natur- und Kulturlandschaftszentrum im Naturpark Rhein-Taunus weiterzuentwickeln: Das ist unser Ziel.“

Stellvertretend für alle künftigen Nutzerinnen und Nutzer erläutert Hans-Jürgen Finkler, Vorsitzender des Landschaftspflegeverbands Rheingau-Taunus, weitere Details aus dem LOI: „Wir beabsichtigen unter anderem, Räumlichkeiten für Veranstaltungen gemeinsam zu nutzen. Es ist heute schon sicher und sehr erfreulich, dass auch hier entsprechende Synergieeffekte gefunden werden können. Das hilft allen Beteiligten. Detailfragen hierzu werden wir als Nutzer noch näher regeln.“

LBIH hat die Federführung

Zur Frage, wie die vor der künftigen Vermietung bzw. Verpachtung nötigen Sanierungsarbeiten an Burg Hohenstein konkreter geplant werden können, gibt es in nächster Zeit noch verschiedene Gespräche. Bei diesen hat der LBIH die Federführung und stimmt sich unter anderem mit den zuständigen Denkmalfachbehörden ab. Eine entsprechende Zeitschiene muss noch erstellt werden, was gerade vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung der Burg für das Aartal mit entsprechender Sorgfalt geschehen muss.

Auch Details zu der vom Naturpark Rhein-Taunus initiierten, aus europäischen LEADER-Mitteln finanzierten und federführend von der Gemeinde Hohenstein erstellten Machbarkeitsstudie müssen in diesem Licht näher betrachtet werden. Das gilt auch für die Ausgestaltung möglicher künftiger Miet- bzw. Pachtverträge. Im Anschluss kann zu diesen Aspekten näher informiert werden.