Die Sababurg steht auf einem Hügel, umgeben von dichtem Grün.

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen

LBIH und Stadt Hofgeismar schließen städtebaulichen Vertrag

Darum geht es:

Das Land Hessen ist Eigentümer der Sababurg im nordhessischen Reinhardswald und plant innerhalb und außerhalb der Burgmauern umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen. Um die weiteren Planungen gemeinsam und in enger Abstimmung erfolgreich voranbringen zu können, unterzeichneten der für die Burg zuständige Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) und die Stadt Hofgeismar nun einen städtebaulichen Vertrag. Am Montagabend beschloss die Stadtverordnetenversammlung in Hofgeismar unter anderem die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Zitat Leonhard Lemke, Leiter der LBIH-Niederlassung Nord

„Die Sababurg ist ein beliebtes Ausflugs- und Tourismusziel und ein besonderes Kulturgut, das wir als Land Hessen wirtschaftlich nachhaltig erschließen möchten. Für die erfolgreiche Umsetzung unserer ehrgeizigen Zukunftspläne braucht es viele Partner und Projektbeteiligte. Ganz besonders wichtig ist uns die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort in Politik und Verwaltung. Deshalb freuen wir uns sehr, dass das Land Hessen und die Stadt Hofgeismar mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages nun gemeinsam die nächsten wichtigen Schritte gehen, um das Vorhaben weiter vertiefend planen zu können.“ 

Zitat Torben Busse, Bürgermeister der Stadt Hofgeismar

„Die Sababurg ist mehr als nur ein Baudenkmal – sie ist ein Wahrzeichen unserer Dornröschenstadt und ein emotionaler Anker für die Menschen in der gesamten Region. Deshalb ist es für uns eine Herzensangelegenheit, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. Der einstimmige Beschluss unserer Stadtverordnetenversammlung, das Baurecht für die Sanierung und Erweiterung zu schaffen, ist ein starkes Bekenntnis zum Standort. Wir sehen die große Chance, die in diesem Projekt für den Tourismus und die wirtschaftliche Entwicklung unserer Heimat liegt. Hofgeismar schafft hier nicht nur einfach ‚Baurecht‘, sondern eine nachhaltige und strahlende Perspektive für unser Dornröschenschloss.“

Zitat Heinz Jahn, Projektleiter in der Niederlassung Nord des LBIH

„Das Land Hessen verfolgt das Ziel, langfristig einen erfolgreichen Hotel-, Restaurant- und Veranstaltungsbetrieb auf der Sababurg zu ermöglichen. Dafür gehen wir mit der Stadt Hofgeismar das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren an. Der Startschuss für unsere grundsätzlichen Planungen ist bereits vergangenen Sommer erfolgt. Mit verschiedenen Behörden der Stadt Hofgeismar und des Kreises sowie dem Landesamt für Denkmalpflege wurden wichtige Fragen erörtert. Seitdem wird das Vorhaben weiter vertiefend geplant. Gemeinsam sind wir in einem guten und engen Austausch.“

Fragen und Antworten:

Das Land plant – neben der Restaurierung des Kanzleigebäudes und dem Neubau eines Restaurantgebäudes mit Aussichtsterrasse innerhalb der Burgmauern –, auch den Neubau eines Hotels zu realisieren. Dieses soll außerhalb der Burgmauern entstehen, auf dem unmittelbar angrenzenden Parkplatz. Einzelne Zimmer soll es aber wie bisher auch im Ost- und Westturm und somit im historischen Kern der Anlage geben. Hotel und Restaurant sollen wieder von einem privaten Pächter betrieben werden. Auch ein Trauzimmer soll es wieder geben. Geprüft wird auch, wie der Palas für Veranstaltungen in die Nutzung einbezogen werden kann.  

Für den Hotelneubau sind planungsrechtliche Grundlagen erforderlich, die im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans geschaffen werden sollen. Der städtebauliche Vertrag regelt in diesem Zusammenhang die Rahmenbedingungen, auf die sich Land und Stadt verständigen – etwa im Hinblick auf den Umgang mit Grundstücksflächen. Die Stadt bekennt sich im Vertrag zur Gesamtentwicklung der Sababurg, mit dem Ziel, die Attraktivität des Standortes zu steigern. Das Land verpflichtet sich zur Vorbereitung und Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen, zum Beispiel zur Übernahme aller Planungsleistungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan. 

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bereits ein erster Entwurf erstellt. In einem nächsten Verfahrensschritt ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Für den Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dann die Stadt Hofgeismar zuständig. Darüber hinaus ist eine Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Über die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in den kommenden Tagen seitens der Stadt Hofgeismar mit einer Öffentlichen Bekanntmachung informiert. Dadurch wird die Beteiligung der Öffentlichkeit am Planungsprozess sichergestellt. Ebenfalls haben fachlich zu beteiligende Einrichtungen die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und dazu Stellung zu nehmen. Den Weg hierfür machte am Montagabend die Stadtverordnetenversammlung in Hofgeismar frei: Sie fasste den Beschluss zur Aufstellung und Öffentlichen Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

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